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Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) IV – Datenlöschung (611)
16. Juni 2020 | 10:30 - 12:00
KostenlosOnline-Seminar
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie verpflichtet Unternehmen u.a. dazu, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Datenschutz-Grundsätze „Datenminimierung“ und „Speicherbegrenzung“ einzuhalten. Gemäß diesen Grundsätzen dürfen nur personenbezogene Daten erhoben werden, die für eine bestimmte und rechtmäßige Zweckerfüllung zwingend erforderlich sind. Darüber hinaus sind personenbezogene Daten zu löschen, wenn sie für den rechtmäßigen Zweck nicht mehr erforderlich sind. Demgegenüber stehen häufig gesetzliche Mindestaufbewahrungspflichten, die es vor einer Löschung zu beachten gilt.
Unser Online-Seminar gibt einen Überblick über die beiden Datenschutz-Grundsätze und erklärt, wie die gesetzlichen Anforderungen effektiv umgesetzt werden können.
Dozenten
Annika Selzer
Lernziele
- Den Regelungsinhalt der Datenschutz-Grundsätze „Datenminimierung“ und „Speicherbegrenzung“ erlernen.
- Möglichkeiten zur „Ausbalancierung“ der Pflicht zur Datenlöschung sowie der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten kennenlernen.
- Wissen zur effektiven Umsetzung der Datenschutz-Grundsätze erwerben.
Zielgruppe
Geschäftsleitung, Datenschutzbeauftragte, IT-Beauftragte
Vorkenntnisse
Keine