Am 1. November 2021 treten zwei neue Förderrichtlinien des Bundeswirtschaftsministeriums in Kraft. Beide Förderrichtlinien verbessern und erweitern die Effizienzförderung für die Wirtschaft und passen so die Förderung an die gestiegenen energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung an. Neben Energieeffizienz wird künftig auch Ressourceneffizienz gefördert. Zudem werden die Förderbedingungen vor allem für Klein- und Mittelständler verbessert. Konkret geht es um die Förderrichtlinien :
- Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit (EEW)
- Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz – Förderwettbewerb
Bei der EEW treten als neue Fördergegenstände auch die Erstellung von Transformationskonzepten und eine CO2-Bilanzierung und -zertifizierung hinzu. In beiden Fälle erhöht sich die Förderquote um 10%.
Anträge auf Förderung können ab dem 1. November beim BAFA für die Zuschussvariante bzw. der KfW für die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss gestellt werden. Anträge auf Förderung im Förderwettbewerb und für Transformationskonzepte können ebenfalls ab dem 1. November beim VDI/VDE IT gestellt werden.