Coronahilfen: Die Überbrückungshilfe IV kann ab sofort beantragt werden

10.01.2022

Ab sofort und bis zum 30. April 2022 können Anträge zur Überbrückungshilfe IV gestellt werden. Diese bezieht sich auf den Zeitraum von Januar bis März 2022. Auch Unternehmen, die wegen Unwirtschaftlichkeit infolge von Corona-Regeln im Januar freiwillig schließen, sind antragsberechtigt!

Mit der Überbrückungshilfe IV wird die Hilfe für von der Pandemie betroffene Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro (Obergrenze) fortgesetzt. Die Konditionen decken sich weitgehend mit den Vorangegangenen.

 

Weitere Infos finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz BMWi.

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